Versicherungsbedingungen müssen juristisch möglichst präzise gefasst sein, was ihrer
Verständlichkeit für Laien ebenso wenig zuträglich ist wie dem Lesegenuss. Für Menschen mit
geringen Deutschkenntnissen oder mit Lern- oder Leseschwierigkeiten bilden oftmals schon
Versicherungsproduktbroschüren eine unüberwindbare Hürde.
Da Versicherungen jedoch prinzipiell für alle Menschen relevant und wichtig sind, hat der
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in seinem Verbraucherportal „Die
Versicherer“ eine neue Sektion ausschließlich in der sogenannten Leichten Sprache gestaltet.
Sowohl in Textform als auch in Audiostreams werden dort gängige Versicherungsarten mit
einfachen Worten in kurzen Sätzen erklärt.
„Mit den neuen Texten in Leichter Sprache möchten wir Barrieren abbauen und möglichst allen
Menschen den Zugang zur häufig komplexen Versicherungswelt erleichtern“, beschreibt GDVHauptgeschäftsführer Jörg Asmussen die Intention hinter dem neuen Angebot, das unter
www.dieversicherer.de/leichte-sprache zu finden ist.
Versicherer rechnen mit Hochwasserschäden von 2 Milliarden Euro
Markus Janke | Keine Kommentare04.07.2024
Bei den Jahrhunderthochwassern, die im Mai und Juni unter anderem Bayern und BadenWürttemberg heimsuchten, dürften versicherte Schäden in Höhe von rund 2 Milliarden Euro
entstanden sein. Schon in den Monaten zuvor leisteten die Versicherer etwa 400 Millionen Euro
für Überschwemmungsschäden, nachdem die Flüsse zum Jahresende in Nord- und
Mitteldeutschland sowie über Pfingsten in Rheinland-Pfalz und im Saarland über die Ufer
getreten waren.
Einmal mehr zeigt dieses Frühjahr, wie wichtig eine Elementarschadenversicherung für
Hausbesitzer ist. Bisher verfügt nur rund die Hälfte von ihnen über diesen Schutz. Die Diskussion
um eine gesetzliche Versicherungspflicht ist erneut aufgebrandet, nachdem der Bundesrat sich
in einem Entschließungsantrag Mitte Juni dafür ausgesprochen hat. In der Bundesregierung
herrscht in dieser Frage Uneinigkeit; während SPD und Grüne einer Versicherungspflicht
prinzipiell offen gegenüberstehen, lehnt Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) diese ab
und schlägt stattdessen eine Angebotspflicht vor.